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HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH
Neues Richttafel Programm HEURIKA 3.0
Das mit den Richttafeln 2005 G veröffentlichte Programm HEURIKA 2 wird zu einem aktuariellen Tool erweitert und an die neuen Erfordernisse angepasst. Die Erweiterungen betreffen im Einzelnen:
Mit Hilfe des Programms HEURIKA 3 können die vom BMF im Schreiben vom 9.12.2011 (IV C 6 - S 2176/07/10004 :001) formulierten Anforderungen zur Modifikation von biometrischen Rechnungsgrundlagen für die Steuerbilanz eingehalten und nachgewiesen werden.
Das Programm HEURIKA 3 wird aufgrund der Erweiterung um Unisex-Tafeln im August/September zur Verfügung stehen und den Lizenznehmern der Richttafeln 2005 G zum Erwerb angeboten werden.
– Bestellformular für die RICHTTAFELN 2005 G
– Nutzungsbedingungen der RICHTTAFELN 2005 G Gründungsjahr: 1983 Geschäftsführung: Dr. Richard Herrmann Die HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH erstellt und verlegt im Wesentlichen biometrische Rechnungsgrundlagen für die Altersversorgung. Sie ist der Herausgeber der jeweils urheberrechtlich geschützten Richttafeln 1983, der RICHTTAFELN 1998 und der RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck sowie – zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für berufsständische Versorgungseinrichtungen – der Berufsständischen Richttafeln 1997; sie ist zudem Inhaberin der Verwertungsrechte für die von Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten Richttafeln. Aufgaben Produkte Berufsständische Richttafeln 1997 (nur zu beziehen über die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke (ABV)) In Kürze werden wir in Fortführung einer langen Tradition aktualisierte Rechnungsgrundlagen für die betriebliche Altersversorgung herausgeben. Unter der Bezeichnung (Heubeck-) Richttafeln 2005 G werden diese Tafeln auf neueren Statistiken beruhende Werte für die in der betrieblichen Altersversorgung relevanten Übergangswahrscheinlichkeiten (Sterblichkeit, Erwerbsminderung, Verheiratungshäufigkeit) aufführen. „G“ steht hier für Generationentafel, d.h. eine Sterbetafel, die die einzelnen Wahrscheinlichkeiten nicht nur nach Alter und Geschlecht differenzierend, sondern auch nach dem Geburtsjahr gestaffelt wiedergibt und es somit erlaubt, bei der Bewertung den Veränderungen in der Zeit „generationengerecht“, d.h. sukzessive zu folgen. Die neuen Richttafeln erfassen insbesondere den definitorischen Wechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung von der Erwerbsunfähigkeit zur Erwerbsminderung und natürlich auch die weiterhin deutliche Tendenz zur Verlängerung der Lebenserwartung. Da letztere bereits in den Richttafeln 1998 prognostizierend enthalten war, ist aus dem Übergang auf die neuen Tafeln keine gewaltige Erhöhung der Rückstellungen zu erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich bei Zusagen, die auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen enthalten, die dämpfenden Faktoren der neuen Rechnungsgrundlagen auswirken. Natürlich hängen die quantitativen Folgen eines Wechsels auf die Richttafeln 2005 G ganz wesentlich ab von der Art der Pensionszusagen und der Zusammensetzung der Bestände. Falls Sie für Ihr Haus eine Abschätzung zu den voraussichtlichen Auswirkungen wünschen, stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Wir gehen heute davon aus, dass die Anwendung der neuen Tafeln ab dem ersten Bilanzstichtag nach ihrem Erscheinen handelsrechtlich verbindlich sein wird, d.h. bei mit dem Kalenderjahr bilanzierenden Unternehmen zum 31.12.2005. Ob die steuerliche Behandlung dem folgt oder die beim letzten Tafelwechsel 1998 gesetzlich vorgegebene Dreijahresverteilung unverändert - unabhängig vom Umfang der Veränderung - Platz greift, ist gegenwärtig noch nicht abzusehen. Wir werden Sie jedoch so früh wie möglich entsprechend informieren. Kontakt HEUBECK-RICHTTAFELN-GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: 0221 /38 00 38 Fax: 0221 /37 88 89 E-Mail info@heubeck-richttafeln.de |
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