Köln, 1. März 2002
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Gelungener Umstieg in ein zukunftsfähiges System unter Mitwirkung der HEUBECK AG
Am 01. März 2002 unterzeichneten in Wörth bei Karlsruhe die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes - auf der Arbeitgeberseite die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen und auf der Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften ver.di und DBB-Tarifunion - den Tarifvertrag Altersversorgung über die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Begleitet wurden die mehrmonatigen, teils schwierigen Verhandlungen von der HEUBECK AG, einem auf Fragen der Altersversorgung spezialisierten, unabhängigen Beratungsunternehmen aus Köln. Die Neuordnung ist eine tiefgreifende Reform dieser Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst, die nahtlos anschließt an den Richtungswechsel, der durch die Rentenreform 2001 für die gesamte Alterssicherung in Deutschland eingeleitet wurde.
Die bislang gültige Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst war nicht länger zu halten. Allein bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) drohte ein Defizit von 15 Milliarden Euro bis 2008. Mit dieser Erkenntnis gingen im Mai 2001 die beiden Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in gemeinsamen Gesprächen daran, das System in Ordnung zu bringen und eine tragfähige Neuregelung zu finden.
Die Zeit war knapp. Bis Ende 2001 musste ein Tarifvertrag mit einheitlicher Geltung für Ost und West ausgehandelt werden. Engagement und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten waren gefragt. Um eine sachgerechte Ergebnisfindung zu beschleunigen und die Diskussion auf einer konstruktiven Ebene zu halten, wurde die Kölner HEUBECK AG als externer Sachverständiger und Moderator hinzugezogen.
Mit dem nun unterzeichneten Tarifvertrag, einem von allen Beteiligten als ausgewogen gewerteten Kompromiss, kann ein Zusammenbruch der Zusatzversorgung abgewendet werden. In einer ersten Stellungnahme zur Unterzeichnung am 1. März bezeichneten die Vertreter der Arbeitgeberseite sowie die Vertreter der rund 4,8 Mio. Angestellten im öffentlichen Dienst die Lösung als "einen gelungenen Umstieg in ein zukunftsfähiges und solide finanzierbares System."
Bisher erfolgten die Leistungen aus der Zusatzversorgung nach einem beamtenähnlichen Gesamtversorgungsprinzip, das in 2000 11,8 Mrd. DM an Rentenzahlungen kostete. Die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes erhielten neben der gesetzlichen Rente bisher eine tariflich begründete Zusatzrente, die die Lücke zu einer vorgegebenen Gesamtversorgung auffüllte. Dem System fehlte es inzwischen deutlich an Flexibilität und Transparenz. Außerdem hat die Zusatzversorgung wie auch die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend mit den Problemen der demographischen Entwicklung und mangelnder Finanzierbarkeit zu kämpfen. Eine grundlegende Neuordnung war also geboten.
Das neue Modell soll den veränderten Anforderungen Rechnung tragen, verstärkt die Möglichkeiten der Kapitalbildung nutzen und auf lange Sicht finanzierbar sein. Zudem wurden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern folgende Bedingungen daran geknüpft:
Sicherung eines angemessenen, wenn auch reduzierten Versorgungsniveaus.
Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
Stabilisierung der Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Überführung aller Versicherten und Bestandsrentner.
Nutzung der neuen Fördermöglichkeiten.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf eine grundlegend neue Rentenformel. Bei diesem von der HEUBECK AG entwickelten so genannten Punktemodell wird die künftige Rentenleistung ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung errechnet, nur dass hier eine Beitragszahlung in Höhe von 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Einkommens für den Einzelnen altersabhängig in Versorgungspunkte umgewandelt wird. Die künftige Rentenleistung ergibt sich dann aus der Summe der Versorgungspunkte, die jeder Arbeitnehmer auf seinem "Konto" sammelt. Das Konto spiegelt die Erwerbsbiographie des einzelnen Arbeitnehmers wider, und sein "Guthaben" wird zwischenzeitlich nach bestimmten Kriterien verzinst.
Sämtliche bei der Umstellung bestehenden Ansprüche werden in das neue System überführt. Auf diese Weise bleibt der Besitzstand der Arbeitnehmer und Rentenempfänger gewahrt. Als Nebeneffekt erhält jeder Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Systemwechsel eine Auskunft über sein persönliches Versorgungspunktekonto und seine Rentenaussichten. Daraus ergibt sich für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes erstmals die notwendige Planungssicherheit für die eigene Altersvorsorge, für die sie nach dem Systemwechsel die "Riester-Förderung" in Anspruch nehmen können.
Mit dem Systemwechsel sind die Finanzierungsprobleme verringert, keineswegs aber vollständig beseitigt. Zwar folgt das neue System inhaltlich der Logik eines kapitalgedeckten Systems, doch kann das bisher weitgehend praktizierte Umlageverfahren wegen der geringen Kapitalisierung der öffentlichen Zusatzversorgungskassen erst allmählich auf eine kapitalgedeckte Finanzierung umgestellt werden. Der zusätzliche Bedarf, der zur Schließung von Deckungslücken zunächst noch besteht, wird durch pauschale Sanierungsgelder der Arbeitgeber getragen.
"Die Reform der Zusatzversorgung war unausweichlich", so Professor Klaus Heubeck, "man hat es geschafft, ein zeitgemäßes, zukunftsfähiges Konzept zu entwickeln, das ähnlich einer betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft funktioniert. Daran und nicht mehr an der Beamtenversorgung kann und muss sich die Zusatzversorgung messen lassen, wenn sie künftig die Rolle eines leistungsstarken, sozialen und zuverlässigen Partners spielen will."

