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Anpassungsbedarf an den HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G festgestellt

Köln, 26. September 2018

Die HEUBECK-RICHTTAFELN GmbH hat am 26.9.2018 die Lizenznehmer der im Juli veröffentlichten neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G (RT 2018 G) darüber informiert, dass die Geschäftsführung der HEUBECK-RICHTTAFELN GmbH beschlossen hat, die RT 2018 G anzupassen. Grund dafür ist, dass bei der Ableitung des Trends zur Verbesserung der Sterblichkeiten inkonsistente Datengrundlagen verwendet wurden, die dazu führen, dass der Trend und insoweit die Höhe der Pensionsverpflichtungen leicht überschätzt werden.

Worum geht es genau?

Am 20. Juli 2018 hat die HEUBECK-RICHTTAFELN GmbH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit. Im Rahmen interner Auswertungen hat die HEUBECKRICHTTAFELN GmbH, Herausgeberin der neuen RT 2018 G, Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt etwas höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung der HEUBECK-RICHTTAFELN GmbH beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben.

Für wen ist das Thema relevant?

Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilanzen Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versorgungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpassungsbedarf geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen. Betroffen sind grundsätzlich alle Jahresabschlüsse, die nach Veröffentlichung der Tafeln aufgestellt werden, also insbesondere die Abschlüsse zum Bilanzstichtag 31.12.2018.

Wo sehen wir Handlungsbedarf?

Für die Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten zum 31.12.2018 werden wir die angepassten Richttafeln verwenden. Die Anpassung der Tafeln wird allerdings ca. zwei Wochen in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die Überarbeitung akkurat umgesetzt werden. Für die gesamte HEUBECK-Gruppe bedauern wir sehr, wenn es durch die Überarbeitung zu Unannehmlichkeiten kommt. Wir werden versuchen, einen dadurch eintretenden zeitlichen Verzug so weit wie möglich auszugleichen. Dennoch können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass es bei der Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten zu Verzögerungen kommt. Ihr Kundenbetreuer steht Ihnen zu Fragen über die weitere Vorgehensweise gerne zur Verfügung.

 

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