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Rechnungszinsen erreichen historische Tiefststände mit erheblichen bilanziellen Auswirkungen

Rechnungslegung

Köln, 17. September 2019

Die sinkenden Zinsen stellen die gesamte betriebliche Altersversorgung vor große Herausforderungen. Die Rechnungszinsen zur Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen sind sowohl nach handelsrechtlichen als auch internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen auf historische Tiefststände gesunken. Die bilanziellen Auswirkungen sind erheblich.

Worum geht es genau?

Die Abzinsungssätze gemäß IAS 19 sind in den letzten Jahren drastisch gesunken. Es ist nicht auszuschließen, dass in absehbarer Zeit Pensionsverpflichtungen mit einem negativen Rechnungszins bewertet werden müssen. Zum 31.08.2019 liegt der Rechnungszins nach unseren Auswertungen für einen Musterbestand bei 0,55 % und erreicht damit einen historischen Tiefststand. Zum 31.12.2018 betrug der Rechnungszinssatz noch 1,90 %.

Selbst auf den zum Jahresende zu erwartenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren, der zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen gemäß HGB anzuwenden ist, hat der starke Zinsrückgang merkliche Auswirkungen. Zum 31.08.2019 beläuft sich dieser Zinssatz auf 2,86 %. Für den 31.12.2019 beträgt der Rechnungszins nach aktueller Hochrechnung 2,70 %. Im Dezember 2018 wurde noch ein entsprechender HGB-Zinssatz in Höhe von 2,80 % für das Jahresende 2019 prognostiziert.

Für wen ist das Thema relevant?

Aufgrund der Durchschnittsbildung lässt sich der HGB-Zinssatz zum Jahresende zwar besser vorhersagen als der Stichtagszins für die internationale Bewertung; allerdings ist der erwartete Zins im Vergleich zur Erwartung am Anfang des Jahres, auf der viele Prognoserechnungen beruhen, um 0,1 Prozentpunkte gesunken. Die tatsächliche HGB-Rückstellung wird daher voraussichtlich über dem prognostizierten Wert liegen. Mittelfristig und langfristig gehen die hochgerechneten HGB-Zinssätze deutlicher zurück. Für Stichtage ab dem 31.12.2024 wird derzeit ein HGB-Zinssatz von unter 1 % erwartet. Im letzten Jahr betrug der erwartete Wert für den 31.12.2024 noch 1,83 %.

Wird zum Jahresende der aktuelle Zinssatz gemäß IAS 19 unterstellt, erhöht sich der Verpflichtungsbarwert (DBO) alleine aufgrund des Zinsrückgangs in 2019 um 30 %.

Die Auswirkungen auf die DBO und den Dienstzeitaufwand (CSC) auf unseren Musterbestand sind für ausgewählte Zinsszenarien nachfolgend dargestellt:

Inwieweit besteht Handlungsbedarf?

Das weiter gesunkene Zinsniveau gemäß HGB und IFRS gibt kurzfristig Anlass zur Änderung der Kurz- und Mittelfristplanung. Eine entsprechende Prognose auf der Grundlage der aktuellen Verhältnisse gibt Aufschluss sowohl über den Anstieg der Pensionsverpflichtungen zum Jahresende als auch über die zu erwartenden Ergebnisbelastungen. So können Quartalsbuchungen adjustiert und ein erhöhter Finanzbedarf rechtzeitig antizipiert werden.

Des Weiteren besteht im internationalen Abschluss die Möglichkeit, zu überprüfen, ob und inwieweit Spielräume bei der Anpassung der Methode zur Ableitung des Rechnungszinses bestehen. Schlüsselkriterien in diesem Zusammenhang sind die Bestandszusammensetzung, die Duration der Verpflichtungen sowie das Anlageuniversum an Unternehmensanleihen, das der Zinsableitung zugrunde liegt. Da hierüber eine Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer zu erfolgen hat, empfehlen wir einen zeitnahen Beginn der Untersuchung, bei der wir Sie und Ihr Unternehmen gern unterstützen.

Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes auf Ihre Versorgungsordnung haben oder wissen möchten, ob die Zinsermittlung noch Ihrem Versorgungsplan angemessen ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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