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Präzisierung der Datenbasis für die Ableitung des Rechnungszinses ermöglicht genauere Schätzung und führt aktuell zu einem Zinsanstieg um bis zu 0,7 %-Punkte

Internationale Rechnungslegung

Köln, 29. Juni 2020

Präzisierung der Datenbasis für die Ableitung des Rechnungszinses ermöglicht genauere Schätzung und führt aktuell zu einem Zinsanstieg um bis zu 0,7 %-Punkte

Der Zinssatz zur Bewertung von Pensions- und anderen langfristigen Personalverpflichtungen ist nach den einschlägigen internationalen Rechnungslegungsvorschriften in Höhe der Verzinsung hochwertiger, laufzeitkongruenter Unternehmensanleihen anzusetzen. Verfeinerungen der Selektionsmöglichkeiten bei unserem Datenprovider Bloomberg versetzen uns in die Lage, die Datenbasis für die Ableitung des Rechnungszinses künftig noch präziser zu bestimmen. Dies führt in der derzeitigen Ausnahmesituation an den Kapitalmärkten zu einem deutlichen Anstieg des von uns veröffentlichten Rechnungszinssatzes für internationale Bewertungen in der Größenordnung von bis zu 0,70 Prozentpunkten.

 

Worum geht es genau?

Die Ermittlung des Rechnungszinssatzes gemäß IAS 19 erfolgt auf Basis einer zum Stichtag vorliegenden Auswahl an hochwertigen Unternehmensanleihen (high quality coporate bonds). Staatsanleihen und Unternehmensanleihen mit vergleichbarer Besicherung und somit Risikostruktur sind dabei u. E. nicht zu berücksichtigen und werden insofern aus unserem Anleiheuniversum ausgeklammert. Auf dieser Grundlage wird anschließend eine Zinsstrukturkurve geschätzt, aus der dann wiederum die Empfehlung für den Rechnungszins abgeleitet wird.
In unserer Ausgabe HEUBECK INFORMIERT vom 29.04.2020 haben wir Sie über die Folgen der Corona-Pandemie auf die Entwicklung der Rechnungszinssätze gemäß IAS 19 in-formiert. Dabei haben wir auf den Umstand hingewiesen, dass die Renditeabstände („Spreads“) beispielsweise von besonders sicheren Unternehmensanleihen mit AAA-Rating zu Unternehmensanleihen mit nur AA-Rating seit März 2020 im Mittel enorm angestiegen sind.
Bei der Zusammenstellung unseres Anleiheuniversums greifen wir auf Informationen unseres Datenproviders Bloomberg zurück. Bloomberg erweitert derzeit die angebotenen Klassifizierungssysteme zur Einstufung von Anleihen. Dadurch werden wir in die Lage versetzt, detailliertere Informationen zu den Anleihen zu nutzen und unsere Selektionsvorgaben präziser umzusetzen. Im Ergebnis werden besicherte Unternehmensanleihen, deren Rendite-Risikoprofil eher dem von Staatsanleihen entspricht, künftig noch treffsicherer aus der Datenbasis aussortiert.

Inwiefern ist das Thema relevant?

Unter normalen Umständen würde die Präzisierung der Selektion für das Anleiheuniversum ohne signifikante Auswirkungen auf die Höhe des Rechnungszinses bleiben. Nur aufgrund der beschriebenen Ausnahmesituation an den Kapitalmärkten erwarten wir aus der Verfeinerung der Anleihe-Auswahl einen deutlichen Zinsanstieg, der zum 30.06.2020 in der Größenordnung von 0,60 %- und 0,70 %-Punkten liegt.
Der Zinsanstieg bewirkt wiederum eine entsprechende Verminderung des Verpflichtungsumfangs. Diese ist nach Maßgabe von IAS 8 als Schätzänderung (change in accounting estimate) in der Gesamtergebnisrechnung (other comprehensive income - OCI) erfolgsneutral zu erfassen. Insofern führt der geänderte Ansatz zu einer Entlastung des Eigenkapitals und im Folgejahr zu einer Minderung des Dienstzeitaufwands (current service cost).

 

Inwieweit besteht Handlungsbedarf?

Wir empfehlen einen Wechsel auf das neue Anleihenuniversum, da es sich hier um eine Verbesserung der Datenbasis und damit der Schätzung handelt.
Falls Sie von der Verbesserung des Schätzverfahrens profitieren wollen und den Zinssatz unter Verwendung der verfeinerten Datenbasis anwenden möchten, sprechen Sie bitte rechtzeitig mit Ihrem Wirtschaftsprüfer über etwaige Auswirkungen auf Ihren Abschluss, zu dem die Änderung durchgeführt werden soll.
Bitte gehen Sie davon aus, dass der Effekt aus der Änderung des Zinssatzes quantifiziert werden muss. Überschreiten die Auswirkungen die Wesentlichkeitsgrenzen des jeweiligen Abschlusses, muss zudem eine entsprechende Anhangangabe erfolgen.
Gerne beraten wir Sie, welche Auswirkungen diese Präzisierung für Sie hat und was in diesem Fall insbesondere in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer zu tun ist.

 

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