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1. März 2018
Das IASB hat am 7. Februar 2018 Änderungen zu IAS 19 veröffentlicht. Demnach müssen nach unterjährigen Planänderungen der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen neu bewertet werden.
Der internationale Rechnungslegungsstandard IAS 19 regelt die Bilanzierung und Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer. Der Pensionsaufwand wird dabei auf der Grundlage der zu Jahresanfang maßgeblichen Daten und Annahmen ermittelt. Durch Sonderereignisse (special events) wie Planänderungen (plan amendments) Bestandskürzungen (curtailments) sowie Planabgeltungen (settlements) kann es unterjährig zu Abweichungen vom planmäßigen Verlauf kommen. In diesem Fall ist die Nettoverpflichtung (net defined benefit liability) oder das Nettovermögen (net defined benefit asset) neu zu bewerten und die Auswirkungen erfolgswirksam zu erfassen. Nettozinsen (net interest) und Dienstzeitaufwand (current service cost) wurden dagegen bislang nur hinsichtlich der Veränderungen des Verpflichtungsbestandes für den Zeitraum nach dem special event angepasst (wenn überhaupt). Implizit wurden damit die am Beginn des Geschäftsjahres für die Bestimmung der Aufwandskomponenten verwendeten Annahmen unverändert für das restliche Geschäftsjahr beibehalten.
Zukünftig werden, sofern die Nettoschuld bzw. das Nettovermögen bei einem unterjährigen special event neu bewertet wird, current service cost und net interest für den verbleibenden Teil des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung jener Annahmen bestimmt, die der Neubewertung zu Grunde lagen:
Das Thema betrifft potenziell alle leistungsorientierten Pläne (defined benefit plans), die gemäß IAS 19 bilanziert werden und von einem Sonderereignis betroffen sind. Da die Änderungen prospektiv anzuwenden sind, muss die Bilanzierung von Sonderereignissen in den Vorperioden nicht retrospektiv angepasst werden.
Wenn Sie nach IAS 19 bilanzieren, sollten Sie sich bei der Vorbereitung Ihres Jahresabschlusses mit den Änderungen vertraut machen. Bitte wenden Sie sich für die Detailfragen an Ihren Berater. Wir helfen Ihnen mit einer entsprechenden Einschätzung gerne weiter.