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Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dazu verpflichtet, einen unabhängigen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen.
Unsere Verantwortlichen Aktuare sind im AKTUARIAT HEUBECK UND PARTNER zusammengeschlossen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist den hohen Ansprüchen des Berufsstands verpflichtet und stellt die Unabhängigkeit des Verantwortlichen Aktuars im Sinne des VAG sicher.
Wir sind Verantwortlicher Aktuar von mehr als 45 Einrichtungen der bAV
– darunter namhafte Zusatzversorgungskassen, Pensionskassen und Pensionsfonds.