Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird von einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben flankiert. Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sind bei der Beratung und Gestaltung zu beachten. Das bAV-Recht unterliegt dabei zudem einem stetigen Wandel durch neue Gesetzgebung, Vorgaben der Finanzverwaltung und aktuelle Rechtsprechung. Die ständige Veränderung des Marktumfelds hat oftmals direkte und grundlegende Auswirkungen auf betriebliche Versorgungssysteme und wirft dabei meist neue und in der Regel komplexe betriebswirtschaftliche, rechtliche, personalpolitische und strategische Fragen auf.
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