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Rechengrößen für die betriebliche Altersversorgung 2023

Vorläufige Rechengrößen für die betriebliche Altersversorgung 2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 1.9.2023 den Referentenentwurf über die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024 vorgelegt. Hiermit werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2022) turnusmäßig angepasst. Die Zustimmung des Bundesrates ist noch nicht erfolgt, sie gilt jedoch als Formsache. Es ist davon auszugehen, dass die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 noch in diesem Jahr mit den nachfolgenden Werten in Kraft tritt.