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HEUBECK in der Presse

aba-Forum Arbeitsrecht: 50:50 wertgleich? – PENSIONS.INDUSTRIES

2. Juni 2025

Am 19. März fand in Mannheim das aba-Forum Arbeitsrecht statt. In Teil II der zweiteiligen Berichterstattung zur neulichen Zusammenkunft der deutschen Pensionsrechtler dokumentiert PENSIONS.INDUSTRIES weitere Kerninhalte, darunter das Dauerbrennerthema der BOLZ-Garantie. 

Alexander Bauer, Leiter unserer bAV-Rechtsberatung, stellte in diesem Jahr mit besonderem Fokus auf den Versorgungszweck der bAV dar, warum eine kapitalmarktorientiert gestaltete Versorgungszusage mit niedrigen Garantien und höheren Renditechancen dem Grunde nach eine zulässige Ausgestaltung der BOLZ sein sollte.

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DAV-Pressegespräch – PENSIONS.INDUSTRIES

30. Mai 2025

Deutschlands Sozialsysteme stehen bekanntlich vor gewaltigen demographischen, finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Jedoch: Die Behebung einzelner Symptome bringt nichts mehr, sagen auch Deutschlands Aktuare, und sie machen Vorschläge, an welchen Stellen tragfähige Reformen ansetzen müssen, auch in Sachen Altersvorsorge. 

Die  PENSIONS.INDUSTRIES-Redaktion war beim Fachgespräch dabei, dokumentiert, warum die DAV lebenslange Renten mit leichten Korrekturen in zwei Vorsorgeschichten für das Mittel der Wahl hält, und nimmt die Gegenposition ein.

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Die Beitragsbemessungsgrenze ab 2026: Weiter ganz schön sprunghaft – PENSIONS.INDUSTRIES

8. Mai 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt – und zwar deutlich. 2025 wurde bereits ein Rekordwert erreicht, 2026 dürfte dann der nächste Meilenstein folgen: Erstmals ein sechsstelliges Niveau.

Marius Jakobs und Sebastian Vincke haben für  PENSIONS.INDUSTRIES die zugrunde liegenden Rechenwege, politischen Einflüsse und potenziellen Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung unter die Lupe genommen.

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Lebenszyklusmodelle in der bAV – Chancen, Herausforderungen und Optimierungsmöglichkeiten – dpn

April 2025

In der aktuellen Ausgabe des DPN-Magazins (02/2025) erläutern Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der HEUBECK AG, und Dr. Friedemann Lucius, Chefaktuar der HEUBECK AG, in der Rubrik Redezeit mit DPN-Redakteur Goran Culjak die Umsetzung und Gestaltungsmöglichkeiten von Lebenszyklusmodellen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie setzen sich inhaltlich intensiv mit den Herausforderungen und Erwartungen an solche Modelle auseinander.

Für deren Optimierung ist aus ihrer Sicht eine Unterscheidung von Anspar- und Leistungsphase in der Kapitalanlage in diesen Modellen wesentlich, um den Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen nach hohen Leistungen, geringen Aufwand und geringen Risiken bestmöglich gerecht zu werden.   

Beide Experten sind sich einig: Lebenszyklusmodelle sind eine Zusageform, an der seit Jahren kein Weg bei der Einführung einer neuen Zusage vorbeiführt. Dabei sollte nicht nur der Kapitalaufbau bis zum Ausscheiden im Fokus stehen, sondern auch Modelle, die die Leistungsphase für zusätzlichen Kapitalaufbau in Betracht ziehen.

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MRH Trowe & Lurse und die Heubeck AG bündeln Expertise

28.03.2025

  • MRH Trowe & Lurse und Heubeck bündeln ihre jeweiligen Kompetenzen und schließen zu den Marktführern in der aktuariellen bAV-Beratung auf
  • MRH Trowe & Lurse wird Deutschlands drittgrößter Full-Service-Anbieter für Betriebsrenten
  • Kunden profitieren künftig vom Expertenwissen eines über 500-köpfigen bAV-Teams 

Frankfurt/Köln, 28. März 2025. Im Markt für betriebliche Altersversorgung formiert sich durch die Fusion zweier Schwergewichte ein neuer Big Player. MRH Trowe & Lurse erwirbt sämtliche Geschäftsanteile der Heubeck AG von der Gründerfamilie, der S-PensionsManagement GmbH und weiterer Gesellschaften. Die entsprechende Vereinbarung wurde unterzeichnet.

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BFH-Beschluss zur steuerlichen Bewertung wertpapiergebundener Versorgungszusagen

11. März 2025

Der Bundesfinanzhof stellt die steuerliche Bewertung wertpapiergebundener Pensionszusagen in expliziter Ablehnung eines zwei Jahrzehnte altes BMF-Schreibens auf neue Grundlage – PENSIONS.INDUSTRIES

Der BFH hatte bereits am 4. September 2024 über den „Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung“ entschieden (BFH vom 4.9.2024, XI R 25/21). Dieser Beschluss wurde nun endlich am 6. Februar 2025 mit ausführlicher Begründung veröffentlicht.

In PENSIONS.INDUSTRIES zeigt HEUBECK-Chefaktuar Dr. Friedemann Lucius heute auf, weshalb dieser Beschluss in mehrfacher Hinsicht sehr bemerkenswert ist.

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