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bAV-Rechtsberatung

Die betriebliche Altersversorgung wird von einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben flankiert, wobei insbesondere dem Arbeits- und Steuerrecht eine entscheidende Bedeutung zukommt. Die Rechtsbereiche unterliegen einem stetigen Wandel durch neue Gesetzgebung, Vorgaben der Finanzverwaltung und aktuelle Rechtsprechung.

Gemeinsam mit unseren bAV-Rechtsberatern können Sie den Überblick behalten und sicherstellen, dass die Versorgungszusagen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen und der laufenden Rechtsprechung stehen. Wir sind als Rentenberater in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und dürfen damit Rechtsberatung auf den Gebieten der betrieblichen Altersversorgung, der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung durchführen.

Unsere Themen

  • Rechtliche Überprüfung der bestehenden Versorgungszusagen
  • Erstellen von Rechtsgrundlagen (z.B. Pensionszusagen, Betriebsvereinbarungen, Teilungsordnungen)
  • Gutachten und Stellungnahmen zu rechtlichen bAV-Sachverhalten
  • Rechtliche Beratung bei der Gründung von Versorgungsträgern (z.B. Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse)
  • …und viele mehr – Sprechen Sie uns an.